§ 1 Abschluss des Mietvertrages
Mit dem Eingang der vom Mieter unterzeichneten Anmeldung bei uns - Fa. Florian Schwartz Immobilien Management GmbH - bieten Sie (Mieter) uns den Abschluss des Mietvertrages auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen verbindlich an.
Der Mietvertrag kommt mit der Annahme durch uns (Auftragsbestätigung) zustande, die keiner bestimmten Form bedarf.
Sofern das gewünschte Mietobjekt zur gewünschten Mietzeit nicht zur Verfügung steht, unterbreiten wir umgehend und schriftlich ein Angebot ähnlicher Art, welches innerhalb einer Frist von 10 Tagen durch den Mieter angenommen werden kann. Die Frist beginnt einen Tag nach Versand des Schreibens.
§ 2 Bezahlung
Bei Zustandekommen des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 20 % des vereinbarten Mietpreises innerhalb von 14 Tagen ab Buchungsdatum fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Ein Recht auf Anspruch aus dem Mietvertrag entsteht erst nach fristgerechtem Zahlungseingang.
§ 3 Leistungen
Wir sind nur zu solchen Leistungen verpflichtet, die schriftlich vereinbart worden sind. Nebenabreden müssen zwingend schriftlich bestätigt werden.
Der Mietpreis wird für das jeweils beschriebene Objekt berechnet. Die Wohneinheiten dürfen nur von den in der Reiseanmeldung genannten Personen belegt werden. Eine Mehrbelegung, die nicht von uns bestätigt worden ist, ist ausdrücklich untersagt.
Nebenkosten für Strom und Wasser sind bereits im Reisepreis enthalten. Die Kosten für die Endreinigung werden im Mietvertrag gesondert ausgewiesen und sind mit der Restzahlung des Mietpreises zu leisten. Seit dem 01.01.2023 erheben wir pro gebuchtem Objekt eine Kaution bei Ferienwohnungen in Höhe von 100 € und bei Ferienhäusern 150 €, welche in bar beim Check-In oder mit der Restzahlung zu entrichten ist. Die Rückzahlung erfolgt ca. 3 Tage nach Abreise per Banküberweisung.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das darin enthaltene Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Bei der Abreise sind das Mietobjekt nebst Inventar ohne größere Verschmutzungen oder Schmutzanhaftungen so zurückzugeben, dass kein über die Endreinigung hinausgehender Aufwand betrieben werden muss. Verschmutzungen oder Beschädigungen besonderer Art, die nicht durch die Endreinigung beseitigt werden können, hat der Mieter im Wege des Schadensersatzes zu leisten.
Haustiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Wohneinheiten im Erdgeschoss mitgebracht werden und müssen im Vorwege bei uns angemeldet werden. Pro Haustier entstehen zusätzliche Kosten von 7,00 EUR pro Nacht. Für Schäden oder Verletzungen Dritter durch die Haustiere hat der Mieter in vollem Umfang aufzukommen. Verunreinigungen in der gesamten Ferienanlage hat der Tierhalter unverzüglich zu beseitigen.
Sofern das ursprünglich für den Mieter vorgesehene Ferienobjekt wegen unvorhersehbaren technischen oder sonstigen Gründen oder wegen höherer Gewalt nicht genutzt werden kann, sind wir berechtigt, dem Mieter ohne vorherige Rücksprache ein anderes gleichwertiges Ferienobjekt zuzuweisen. Dem Mieter steht für diesen Fall kein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zu.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, uns oder dem von uns benannten Vertreter unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Mieter muss alles ihm Zumutbare tun, was zur Behebung der Störung führt und einen durch die Störung eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Bei der Schlüsselübergabe bzw. beim Beginn des Mietverhältnisses vorhandene oder während der Mietzeit auftretende Mängel am Mietobjekt sind uns bzw. dem örtlichen Vertreter unverzüglich (spätestens binnen 24 Stunden) anzuzeigen. Führt die unterlassene Anzeige eines Mangels zu einem Schaden an der Mietsache, so haftet der Mieter in voller Höhe für die entstehenden Kosten. Der Mieter haftet ebenfalls in vollem Umfang für selbst verschuldete Schäden im Mietobjekt. Eventuelle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung unserer Leistungen müssen vom Mieter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrage enden sollte. Die Vorschrift des § 651 g Abs. 2 S. 3 BGB gilt für diese Reisevermittlung nicht.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Für den Fall des Rücktritts hat der Mieter die Vertragsgebühr i. H. v. 15,00 EUR zu erstatten. Zusätzlich fallen pro Wohneinheit folgende Stornierungskosten an:
§ 5 Fristlose Kündigung durch den Vermieter
Wir sind als Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
§ 6 Ansteckende Krankheiten
Sollte der Mieter oder ein Mitbewohner an einer ansteckenden Krankheit leiden, so ist er verpflichtet, dies vor Reiseantritt anzuzeigen. Die Verpflichtung gilt auch, wenn die Erkrankung während der Mietzeit auftritt. In diesem Fall ist eine sofortige Mitteilung an den Vermieter notwendig. Über die Art der Erkrankung ist ein ärztliches Gutachten auf eigene Kosten vorzulegen. Sollte dadurch Gefahr für die Gesundheit anderer Menschen bestehen, sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter verpflichtet sich, uns von jeglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten, welche durch ihn oder einen Mitbewohner mit dieser Krankheit angesteckt werden. Es ist wegen einer Ansteckung jedweder Ersatzanspruch uns gegenüber hierdurch ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 7 Sonstiges
Sofern der Mieter die für die An- oder Abreise vorgeschriebene Tageszeit nicht einhalten kann, ist er verpflichtet, uns oder unseren örtlichen Vertreter unverzüglich zu unterrichten, damit sichergestellt werden kann, dass wir oder unsere Vertreter bei Mietbeginn und bei Mietende anwesend sind.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung als Vermieter ist entsprechend derjenigen eines Reiseveranstalters gemäß § 651 h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt. Im Falle höherer Gewalt oder Schließung des Reisegebietes/der Reiseregion durch von uns nicht unmittelbar verursachte Gründe werden wir Sie zeitnah kontaktieren und Ihnen Alternativtermine anbieten. Ansprüche auf Schadenersatz, Rückzahlung des Reisepreises oder Erstattung von Anreisekosten oder Ausfallkosten anderer Art wie Arbeitsausfall der Teilnehmenden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 9 Sonstiges und salvatorische Klausel
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Punkte oder die gesamten AGB unwirksam sein oder werden, so treten an deren Stelle rechtsgültige Vereinbarungen, die den unwirksamen am nächsten kommen. Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des BGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Oldenburg/Holst.
§ 10 Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung des Gäste-WLANs
Der Betreiber oder Eigentümer stellt in den Ferienwohnungen einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem Feriengast für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit der Mitbenutzung des W-LANs. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Betreiber oder Eigentümer ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den Feriengast verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzugangs für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Weiter stellt der Betreiber dem Feriengast hierfür Zugangsdaten (Login-Name und Passwort) zur Verfügung. Der Feriengast verpflichtet sich, die Zugangsdaten stets geheim zu halten und niemals an Dritte weiterzugeben. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Feriengastes. Für Schäden an Endgeräten oder Daten, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Betreiber oder Eigentümer keine Haftung. Für die über das W-LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Feriengast alleine verantwortlich. Nimmt der Feriengast über das W-LAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Feriengast verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der Feriengast
Der Feriengast stellt den Betreiber oder Eigentümer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des W-LANs und/oder gegen vorliegende Vereinbarungen zurückzuführen sind. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.
Der Feriengast wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs im IP- und MAC-Adresse mit Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird. Dies dient zum Zwecke der Schadloshaltung des Betreibers und um nachweisen zu können, welcher Feriengast, wann das WLAN genutzt hat.
Stand: Oktober 2020
Florian Schwartz Immobilien Management GmbH
Steinwarder 39
23774 Heiligenhafen